Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis (§ 25a GGG):
Der entgeltliche Erwerb von Eigenheimen (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Bau grundstück) ist bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,– von der Grundbuchs eintragungsgebühr befreit, wenn der Erwerb des Eigentums (bzw. Baurechts oder Super ädifikats) einem dringenden Wohnbedürfnis des Erwerbers dient und das Rechtsgeschäft nach dem 31. 03. 2024 abgeschlossen wurde. Die Gebührenbefreiung ist temporär befris tet und gilt für Anträge, die beim Grundbuchsgericht nach dem 30. 06. 2024, aber vor dem 01. 07. 2026 einlangen. Die Befreiung gilt gleichermaßen für die Eintragung von Pfandrech ten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Wohn stätte aufgenommen werden.
Ergänzung zu den Grundbuchseintragungsgebühren (II 2., III 2., IV 1.)
Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis (§ 25a GGG):
Der entgeltliche Erwerb von Eigenheimen (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Bau grundstück) ist bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,– von der Grundbuchs eintragungsgebühr befreit, wenn der Erwerb des Eigentums (bzw. Baurechts oder Super ädifikats) einem dringenden Wohnbedürfnis des Erwerbers dient und das Rechtsgeschäft nach dem 31. 03. 2024 abgeschlossen wurde. Die Gebührenbefreiung ist temporär befris tet und gilt für Anträge, die beim Grundbuchsgericht nach dem 30. 06. 2024, aber vor dem 01. 07. 2026 einlangen. Die Befreiung gilt gleichermaßen für die Eintragung von Pfandrech ten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Wohn stätte aufgenommen werden.
|
|
-bb ellerstöckel Süd- Südoststeiermark
ROTschild Immobilien
Mag. Christiane K. Ortner, akad. Immobiienmanager und Sachverständige
Ich bin für Sie telefonisch erreichbar:
🕗Mo-Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach individueller Vereinbarung
📞 +43 (0)699 11809292
📩 office@rotschild-immobilien.com
|
|
|